Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15. Juli 2026
Die deutsche Fassung dieses Dokuments ist rechtlich maßgeblich; die englische Fassung dient lediglich der Information.
Inhaltsverzeichnis
- §1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
- §2 Begriffsbestimmungen
- §3 Vertragsschluss
- §4 Leistungsbeschreibung
- §5 Angebote und Preise
- §6 Zahlungsbedingungen
- §7 Lieferung und Fristen
- §8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- §9 Qualitätsstandards und Abnahme
- §10 Gewährleistung
- §11 Haftungsbeschränkung
- §12 Rechte des geistigen Eigentums
- §13 Vertraulichkeit
- §14 Widerrufsrecht für Verbraucher
- §15 Datenschutz
- §16 Elektronische Kommunikation und Signaturen
- §17 Reklamationen und Streitbeilegung
- §18 Höhere Gewalt
- §19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- §20 Änderungen dieser AGB
- §21 Salvatorische Klausel
- §22 Schlussbestimmungen
§1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der —, —, — —, — (nachfolgend „Tratext", „wir" oder „uns") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie"), die sich aus der Nutzung der Tratext-Translation-Management-Plattform (die „Plattform") und der Erbringung von Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen (die „Leistungen") ergeben.
1.2 Diese AGB gelten für alle zwischen Tratext und dem Kunden geschlossenen Verträge, unabhängig davon, ob der Kunde
- (a) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist („Verbraucherkunde" oder „B2C-Kunde"),
- (b) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist („Geschäftskunde" oder „B2B-Kunde") oder
- (c) eine Einrichtung des öffentlichen Sektors oder staatliche Institution ist („Behördenkunde" oder „B2G-Kunde").
1.3 Soweit diese AGB zwischen Verbraucherkunden und Geschäftskunden/Behördenkunden unterscheiden, sind die jeweils geltenden Bestimmungen ausdrücklich kenntlich gemacht. Geschäftskunden und Behördenkunden werden gemeinsam als „Gewerbliche Kunden" bezeichnet. Soweit keine Unterscheidung getroffen wird, gilt die Bestimmung gleichermaßen für alle Kunden.
1.4 Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Tratext ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Tratext ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (§ 305 Abs. 3 BGB).
1.5 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Kunde kann die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB jederzeit auf der Plattform oder unter —/agb abrufen, speichern und ausdrucken.
1.6 Diese AGB gelten für Leistungen, die über die Tratext-Webanwendung, die mobile Anwendung oder einen sonstigen von Tratext bereitgestellten Bestellkanal beauftragt werden, sofern nicht in einem Individualvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§2 Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser AGB gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- „Auftrag": Eine Anfrage des Kunden zur Erbringung von Übersetzungs- oder Sprachdienstleistungen, die über die Plattform oder andere vereinbarte Kanäle gestellt wird.
- „Angebot": Ein von Tratext auf eine Auftragsanfrage hin erstellter unverbindlicher Kostenvoranschlag, der Umfang, Preis, voraussichtliche Lieferung und sonstige relevante Bedingungen ausweist.
- „Ausgangsmaterial": Sämtliche Dokumente, Texte, Dateien und sonstige Inhalte, die der Kunde zum Zweck der Übersetzung oder Bearbeitung bereitstellt.
- „Arbeitsergebnis": Das/die übersetzte(n) Dokument(e) oder sonstige aus den Leistungen resultierende Werkleistungen.
- „Plattform": Das Translation-Management-System von Tratext, zugänglich über die Webanwendung (tms-web) und die mobile Anwendung (tms-mobile).
- „Beglaubigte Übersetzung": Eine Übersetzung mit dem Bestätigungsvermerk eines beeidigten oder ermächtigten Übersetzers, wie sie von Gerichten, Behörden oder anderen offiziellen Stellen verlangt wird.
- „Qualifizierte elektronische Signatur" („QES"): Eine elektronische Signatur, die die Anforderungen des Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) erfüllt.
- „Fortgeschrittene elektronische Signatur" („AdES"): Eine elektronische Signatur, die die Anforderungen des Art. 3 Nr. 11 der eIDAS-Verordnung erfüllt.
§3 Vertragsschluss
3.1 Angebotsanfrage. Die Übermittlung von Ausgangsmaterial und Auftragsdetails durch den Kunden über die Plattform stellt eine Aufforderung an Tratext zur Abgabe eines Angebots dar (invitatio ad offerendum). Sie stellt kein bindendes Angebot des Kunden dar.
3.2 Angebot durch Tratext. Tratext prüft die Auftragsanfrage und erstellt ein individuelles Angebot, das den Leistungsumfang, den Preis, den voraussichtlichen Liefertermin und etwaige besondere Bedingungen ausweist. Jedes Angebot wird individuell auf Grundlage von Dokumententyp, Sprachpaar, Umfang, Frist und Komplexität erstellt. Das Angebot stellt ein unverbindliches Angebot von Tratext dar und verpflichtet Tratext nicht zur Erbringung der Leistungen.
3.3 Annahme. Ein bindender Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich über die Plattform annimmt („Auftragsbestätigung"). Die Annahme durch den Kunden stellt eine unwiderrufliche Annahme des Angebots und dieser AGB dar.
3.4 Beginn der Leistungserbringung. Mit Annahme des Angebots und Eingang der vereinbarten Zahlung (§6) beginnt Tratext mit der Erbringung der Leistungen. Vorbehaltlich §14 willigt der Kunde ausdrücklich in den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist ein.
3.5 Schriftform. Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, können vertragsrelevante Erklärungen in Textform (§ 126b BGB) abgegeben werden, einschließlich über das Nachrichtensystem der Plattform oder per E-Mail.
3.6 Kein Kontrahierungszwang. Tratext behält sich das Recht vor, jede Auftragsanfrage nach eigenem Ermessen abzulehnen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Aufträge mit rechtswidrigen, sittenwidrigen oder technisch nicht umsetzbaren Inhalten.
§4 Leistungsbeschreibung
4.1 Tratext erbringt professionelle Übersetzungs- und Sprachdienstleistungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- (a) Übersetzung von Texten und Dokumenten in verschiedenen Sprachpaaren;
- (b) beglaubigte Übersetzungen durch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer;
- (c) Lokalisierung und kulturelle Anpassung von Inhalten;
- (d) Korrektorat und Lektorat bestehender Übersetzungen;
- (e) Fachübersetzungen (juristische, medizinische, technische, finanzwirtschaftliche und weitere Fachgebiete);
- (f) Dokumentenformatierungs- und Layoutleistungen im Zusammenhang mit Übersetzungen;
- (g) Bereitstellung der Plattform für Auftragsverwaltung, Kommunikation und Dokumentenaustausch.
4.2 Der konkrete Leistungsumfang jedes Auftrags ergibt sich aus dem jeweils vom Kunden angenommenen Angebot. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich enthalten sind, sind nicht Vertragsbestandteil und können zusätzlich berechnet werden.
4.3 Tratext erbringt seine Leistungen durch qualifizierte professionelle Übersetzer. Tratext kann zur Erfüllung von Aufträgen Subunternehmer (freiberufliche Übersetzer oder Partneragenturen) einsetzen. Unabhängig vom Einsatz von Subunternehmern bleibt Tratext gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen vollumfänglich verantwortlich.
4.4 Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von menschlichen Übersetzern angefertigt, die nach den anwendbaren landesgerichtlichen Vorschriften (Landgerichtsverordnungen) ermächtigt oder beeidigt sind. Bei der Bearbeitung von Dokumenten, die als beglaubigte Übersetzungen beauftragt werden, kommen keine Systeme künstlicher Intelligenz oder maschinellen Übersetzens zum Einsatz. Beglaubigte Übersetzungen können, soweit zwischen den Parteien vereinbart, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (AdES) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) versehen werden.
4.5 Künstliche Intelligenz und maschinelle Übersetzung (Transparenz nach der EU-KI-Verordnung). In Erfüllung der Transparenzpflichten nach der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU AI Act) legt Tratext hiermit offen, dass es Systeme künstlicher Intelligenz (KI) und Engines für maschinelle Übersetzung (MT) (etwa solche von OpenAI und Google) einsetzt, um die Analyse, Übersetzung und Formatierung von Ausgangsmaterialien bei Standardaufträgen zu unterstützen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde an, dass die daraus resultierenden Arbeitsergebnisse teilweise oder vollständig mit Unterstützung von KI-Systemen erzeugt, bearbeitet oder überprüft worden sein können. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, das endgültige Ergebnis für kritische oder risikoreiche Anwendungen zu überprüfen.
§5 Angebote und Preise
5.1 Individuelle Angebote. Alle Preise werden auf Grundlage individuell erstellter Angebote bestimmt. Tratext betreibt kein Festpreis- oder Abonnement-Preismodell. Jedes Angebot spiegelt die spezifischen Anforderungen des Auftrags wider, einschließlich Dokumententyp, Ausgangs- und Zielsprachen, Umfang (Wort- oder Seitenzahl), gewünschter Frist und fachlicher Komplexität.
5.2 Angebotsbindung. Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, ist jedes Angebot für einen Zeitraum von dreißig (30) Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist erlischt das Angebot; gegebenenfalls ist ein neues Angebot erforderlich.
5.3 Preisbestandteile. Der angebotene Preis umfasst die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Soweit nicht anders angegeben, umfasst der Preis nicht:
- (a) zusätzliche Überarbeitungen oder Änderungen über den vereinbarten Umfang hinaus;
- (b) Express- oder Eilzuschläge (sofern nicht im Angebot vereinbart);
- (c) Gebühren für notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation;
- (d) Kosten für physischen Versand oder Porto (§7.4);
- (e) Gebühren Dritter (z. B. für spezialisierte Terminologieberatungen).
5.4 Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird dem angebotenen Preis in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe hinzugerechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen, es sei denn, der Kunde ist außerhalb Deutschlands ansässig und das Reverse-Charge-Verfahren findet Anwendung (§ 13b UStG) oder der Umsatz ist von der Umsatzsteuer befreit.
5.5 Preisanpassungen. Nach Annahme eines Angebots durch den Kunden ist der Preis verbindlich. Tratext kann ein überarbeitetes Angebot erstellen, wenn sich der Auftragsumfang nach der Annahme wesentlich ändert (z. B. zusätzliche Dokumente, geänderte Sprachpaare, kürzere Fristen). Ein überarbeitetes Angebot bedarf der erneuten Annahme durch den Kunden, bevor der angepasste Umfang ausgeführt wird.
§6 Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungspflicht. Der Kunde zahlt den vollen im angenommenen Angebot ausgewiesenen Betrag. Die Zahlung ist fällig wie im Angebot bestimmt oder, mangels besonderer Regelung, mit Annahme des Angebots und vor Beginn der Leistungserbringung.
6.2 Zahlungsart. Zahlungen werden über die Online-Zahlungsplattform Stripe (die Kreditkarten, Apple Pay und Google Pay unterstützt), PayPal, Klarna oder per Banküberweisung abgewickelt. Der Kunde stellt gültige Zahlungsinformationen bereit und ermächtigt Tratext, den vereinbarten Betrag über die gewählte Zahlungsart einzuziehen. Für Banküberweisungen gelten folgende Kontodaten:
- Kontoinhaber: —
- IBAN: —
- BIC/SWIFT: —
Tratext speichert keine Kreditkartendaten unmittelbar selbst; sämtliche Online-Zahlungsdaten werden von Stripe gemäß den PCI-DSS-Standards verarbeitet.
6.3 Rechnungsstellung. Tratext stellt für jeden Auftrag eine Rechnung aus. Rechnungen werden automatisch erzeugt und dem Kunden über die Plattform und/oder per E-Mail im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Die Rechnungen entsprechen den Anforderungen des § 14 UStG.
6.4 Fälligkeit und Verzug.
- (a) Für Gewerbliche Kunden: Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung eingeht (§ 286 Abs. 3 BGB). Verzugszinsen fallen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr an (§ 288 Abs. 2 BGB).
- (b) Für Verbraucherkunden: Der Kunde gerät nach Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, sofern die Rechnung einen Hinweis auf die Folgen eines Zahlungsverzugs enthielt (§ 286 Abs. 3 BGB). Verzugszinsen fallen in Höhe von fünf (5) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr an (§ 288 Abs. 1 BGB).
6.5 Zurückbehaltungsrecht. Tratext ist berechtigt, die Lieferung der Arbeitsergebnisse bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten, es sei denn, die Zurückbehaltung wäre unter den gegebenen Umständen unverhältnismäßig.
6.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden. Der Kunde kann gegen Zahlungsansprüche von Tratext nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Tratext anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist auf Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Verbraucherkunden, soweit sie deren zwingende gesetzliche Rechte beeinträchtigen würde.
6.7 Währung. Alle Preise und Zahlungen lauten auf Euro (EUR), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.8 Recht zur Leistungsaussetzung. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, leitet er eine ungerechtfertigte Rückbuchung (Chargeback) oder ein Zahlungsstreitverfahren ein oder verletzt er anderweitig wesentliche Pflichten aus diesen AGB, behält sich Tratext das Recht vor, den Zugang des Kunden zur Plattform ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung zu sperren, ausstehende Arbeitsergebnisse zurückzubehalten und alle laufenden Leistungen zu pausieren, bis der offene Saldo oder der Streit vollständig geklärt ist. Eine solche Aussetzung befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
§7 Lieferung und Fristen
7.1 Voraussichtliche Lieferung. Die im Angebot genannten Liefertermine sind voraussichtliche Termine und unverbindlich, es sei denn, das Angebot bezeichnet einen Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlichen Fixtermin.
7.2 Verbindliche Fristen. Ist ein verbindlicher Termin ausdrücklich vereinbart, wird Tratext wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um diesen Termin einzuhalten. Stellt Tratext fest, dass ein verbindlicher Termin nicht eingehalten werden kann, informiert Tratext den Kunden unverzüglich und schlägt einen neuen Liefertermin vor. Die gesetzlichen Rechte des Kunden im Verzugsfall bleiben unberührt.
7.3 Digitale Lieferung. Die standardmäßige Lieferart ist die digitale Lieferung über die Plattform. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung, sobald die Arbeitsergebnisse zum Download bereitstehen. Die Lieferung gilt mit Bereitstellung der Arbeitsergebnisse auf der Plattform als bewirkt.
7.4 Physische Lieferung. Verlangt der Kunde die physische Lieferung von Dokumenten (z. B. beglaubigte Übersetzungen mit Originalunterschriften), erfolgt die Lieferung per Post- oder Kurierdienst (DHL). Die Kosten der physischen Lieferung trägt der Kunde, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der physischen Dokumente geht auf den Kunden über:
- (a) bei Gewerblichen Kunden: mit der Übergabe an das Transportunternehmen (§ 447 BGB);
- (b) bei Verbraucherkunden: mit der Übergabe an den Kunden (§ 475 Abs. 2 BGB).
7.5 Leistungsverzug von Tratext. Befindet sich Tratext in Verzug, muss der Kunde vor Ausübung eines Rücktrittsrechts eine angemessene Nachfrist setzen, es sei denn, die Nachfristsetzung ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich (§ 323 Abs. 2 BGB). Dies gilt nicht für Fixtermine, bei denen der Verzug unmittelbare Rücktrittsrechte begründet.
7.6 Teillieferungen. Tratext ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die Gesamtnutzbarkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
§8 Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Die ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung der Leistungen hängt von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde ist verpflichtet:
- (a) vollständiges, lesbares und eindeutiges Ausgangsmaterial in einem verarbeitbaren Format bereitzustellen (z. B. bearbeitbare Textdateien, hochauflösende Scans);
- (b) alle relevanten Anforderungen zum Zeitpunkt der Auftragsanfrage anzugeben, einschließlich des Verwendungszwecks der Übersetzung, der Zielgruppe, bevorzugter Terminologie und etwaiger Styleguides;
- (c) Tratext über den Verwendungszweck beglaubigter Übersetzungen zu informieren (z. B. Gerichtsverfahren, Einwanderungsanträge), damit Tratext die Einhaltung der jeweils geltenden Formerfordernisse sicherstellen kann;
- (d) Rückfragen und Klärungsbitten von Tratext unverzüglich zu beantworten;
- (e) Arbeitsergebnisse innerhalb der in §9 bestimmten Abnahmefrist zu prüfen und Rückmeldung zu geben;
- (f) sicherzustellen, dass sämtliche zur Übersetzung bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig sind.
8.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich die Liefertermine um die Dauer der vom Kunden verursachten Verzögerung. Tratext haftet nicht für Verzögerungen, Qualitätsmängel oder Mehrkosten, die auf die unterbliebene Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
8.3 Macht die unterbliebene Mitwirkung des Kunden die Erbringung der Leistungen unmöglich oder unzumutbar, kann Tratext nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat Tratext Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen und Ersatz der entstandenen Aufwendungen.
§9 Qualitätsstandards und Abnahme
9.1 Qualitätsstandards. Tratext ist der Lieferung von Übersetzungen in professioneller Qualität verpflichtet. Tratext ist bestrebt, Übersetzungsleistungen nach anerkannten Branchenstandards zu erbringen, insbesondere nach DIN EN ISO 17100:2016-05 (Übersetzungsdienstleistungen — Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen, Reg.-Nr. —). Die Anwendbarkeit der DIN EN ISO 17100 auf einen konkreten Auftrag hängt von der Leistungsart ab und wird, soweit relevant, im Angebot ausgewiesen.
9.2 Abnahmefrist. Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse nach Erhalt zu prüfen und Tratext etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen.
- (a) Für Gewerbliche Kunden: Der Kunde muss Tratext offensichtliche Mängel innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Lieferung schriftlich anzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anzeige, gilt dies als Abnahme der Arbeitsergebnisse (§ 640 Abs. 2 BGB analog). Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
- (b) Für Verbraucherkunden: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelanzeige. Verbraucherkunden wird empfohlen, Tratext etwaige Mängel zeitnah anzuzeigen, um eine zügige Klärung zu ermöglichen.
9.3 Mangelbegriff. Ein Mangel liegt vor, wenn das Arbeitsergebnis wesentlich von den im Angebot vereinbarten Spezifikationen abweicht oder für den vom Kunden bei Auftragserteilung ausdrücklich mitgeteilten Zweck nicht geeignet ist. Geringfügige Abweichungen, stilistische Präferenzen oder subjektive Qualitätswahrnehmungen begründen keinen Mangel. Insbesondere macht das Bestehen mehrerer korrekter Übersetzungsvarianten für eine bestimmte Textpassage die gewählte Übersetzung nicht mangelhaft.
9.4 Nachbesserung. Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig und berechtigt an, wird Tratext den Mangel nach eigener Wahl durch Korrektur oder Neuübersetzung beseitigen (Nachbesserung). Tratext stehen zwei (2) Nachbesserungsversuche zu, bevor der Kunde weitergehende Rechte geltend machen kann.
9.5 Vom Kunden verursachte Fehler. Tratext ist nicht verantwortlich für Fehler oder Ungenauigkeiten in der Übersetzung, die auf fehlerhaftes, unvollständiges oder unleserliches vom Kunden bereitgestelltes Ausgangsmaterial oder auf die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach §8 zurückzuführen sind.
§10 Gewährleistung
10.1 Gesetzlicher Rahmen. Die Gewährleistung für die Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), vorbehaltlich der in diesem §10 geregelten Modifikationen.
10.2 Verbraucherkunden. Für Verbraucherkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei (2) Jahre ab Lieferung der Arbeitsergebnisse (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
10.3 Gewerbliche Kunden. Für Gewerbliche Kunden gilt:
- (a) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung der Arbeitsergebnisse, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- (b) Der Kunde hat die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich gemäß §9.2(a) anzuzeigen. Auf Handelsgeschäfte findet § 377 HGB Anwendung.
- (c) Das Recht des Kunden auf Minderung oder Rücktritt ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel ist wesentlich und Tratext hat ihn trotz zweier (2) Versuche nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt.
10.4 Gewährleistungsausschluss. Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die entstehen aus:
- (a) fehlerhaftem, unvollständigem oder unleserlichem vom Kunden bereitgestelltem Ausgangsmaterial;
- (b) der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden nach §8;
- (c) Änderungen an den Arbeitsergebnissen, die der Kunde oder Dritte nach Lieferung ohne schriftliche Zustimmung von Tratext vorgenommen haben;
- (d) der unterbliebenen Angabe des Verwendungszwecks oder der Zielgruppe der Übersetzung durch den Kunden.
§11 Haftungsbeschränkung
11.1 Unbeschränkte Haftung. Tratext haftet unbeschränkt für:
- (a) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Tratext, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- (b) Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Tratext, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden;
- (c) die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
- (d) die Haftung aus der Übernahme einer Garantie.
11.2 Haftung für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten) — ist die Haftung von Tratext auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
11.3 Haftungshöchstgrenze für Gewerbliche Kunden. Vorbehaltlich §11.1 ist die gesamte Haftung von Tratext gegenüber einem Gewerblichen Kunden im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag der Höhe nach begrenzt auf den Gesamtnettopreis dieses Auftrags oder höchstens 5.000,00 EUR (fünftausend Euro), je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Begrenzung entspricht der üblichen Branchenpraxis für professionelle Sprachdienstleistungen.
11.4 Ausschluss mittelbarer Schäden für Gewerbliche Kunden. Vorbehaltlich §11.1 haftet Tratext gegenüber Gewerblichen Kunden nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, Nutzungsausfall oder entgangene Geschäftschancen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.5 Verbraucherkunden. Für Verbraucherkunden gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften uneingeschränkt. Die Beschränkungen und Ausschlüsse in §11.3 und §11.4 gelten nicht für Verbraucherkunden.
11.6 Haftung für Inhalte Dritter. Tratext haftet nicht für die Richtigkeit tatsächlicher Angaben im Ausgangsmaterial. Die Übersetzung gibt den Inhalt des vom Kunden bereitgestellten Ausgangsmaterials wieder; Tratext überprüft nicht die sachliche oder rechtliche Richtigkeit des Ausgangsinhalts.
11.7 Mitverschulden. Hat der Kunde durch eigenes fahrlässiges Verhalten, einschließlich der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten nach §8, zur Entstehung des Schadens beigetragen, mindert sich sein Schadensersatzanspruch anteilig nach § 254 BGB.
§12 Rechte des geistigen Eigentums
12.1 Ausgangsmaterial des Kunden. Der Kunde behält sämtliche Rechte des geistigen Eigentums am an Tratext übermittelten Ausgangsmaterial. Mit der Übermittlung des Ausgangsmaterials räumt der Kunde Tratext ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, beschränktes Recht ein, das Ausgangsmaterial ausschließlich zum Zweck der Erbringung der beauftragten Leistungen zu nutzen.
12.2 Rechte an den Arbeitsergebnissen. Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises erhält der Kunde ein unbeschränktes, übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für alle Zwecke, ohne zeitliche, räumliche oder mediale Beschränkung.
12.3 Eigentumsvorbehalt. Bis zum vollständigen Zahlungseingang verbleiben die Arbeitsergebnisse im geistigen Eigentum von Tratext. Die Einräumung der Nutzungsrechte nach §12.2 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
12.4 Eigene Schutzrechte von Tratext. Tratext behält sämtliche Rechte an seinen Übersetzungswerkzeugen, Plattformen, Technologien, Translation Memories, Glossaren, Methodiken und sonstigen eigenen Vermögenswerten, einschließlich der eingetragenen Marke „—" (DPMA-Registernummer —). Der Kunde erwirbt durch den Vertrag keinerlei Rechte an diesen Vermögenswerten.
12.5 Translation Memories, Glossare und Ausgangsmaterialien. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, stehen Translation Memories, Terminologiedatenbanken und Glossare, die im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden erstellt werden, im Eigentum von Tratext. Tratext darf solche Vermögenswerte für künftige Aufträge des Kunden nutzen, darf sie jedoch ohne Zustimmung des Kunden nicht für konkurrierende Kunden verwenden. Translation Memories, Glossare und hochgeladene Ausgangsmaterialien werden unbefristet auf unseren Servern gespeichert, um künftige Aufträge zu erleichtern und die Übersetzungskonsistenz zu wahren, es sei denn, der Kunde verlangt ausdrücklich die Löschung.
§13 Vertraulichkeit
13.1 Vertraulichkeitspflicht. Tratext verpflichtet sich, sämtliches Ausgangsmaterial, alle Arbeitsergebnisse und alle sonstigen vom Kunden im Zusammenhang mit einem Auftrag bereitgestellten Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt für alle Mitarbeiter, Übersetzer, Subunternehmer und Beauftragten von Tratext, die Zugang zu Informationen des Kunden haben.
13.2 Vertraulichkeit der Übersetzer. Alle von Tratext eingesetzten Übersetzer und Subunternehmer sind durch schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden. Tratext stellt sicher, dass alle an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligten Personen Vertraulichkeitspflichten unterliegen, die mindestens ebenso schützend sind wie die in diesem §13 geregelten.
13.3 Ausnahmen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- (a) ohne Verschulden von Tratext öffentlich zugänglich sind oder werden;
- (b) Tratext bereits vor der Offenlegung durch den Kunden bekannt waren, nachweisbar durch schriftliche Aufzeichnungen;
- (c) von Tratext unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt wurden;
- (d) aufgrund einer bindenden gesetzlichen Verpflichtung, gerichtlichen Anordnung oder behördlichen Auflage offengelegt werden müssen — in diesem Fall informiert Tratext den Kunden unverzüglich über die Offenlegungspflicht, soweit rechtlich zulässig;
- (e) zur Verarbeitung an Dritt-KI-Anbieter (z. B. OpenAI, Google) übermittelt werden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Dokumente an diese Dritt-KI-Anbieter übermittelt werden und dass diese Anbieter die Daten zum Training ihrer Modelle verwenden können. Für Daten, die über diese KI-Systeme verarbeitet werden, kann daher keine strikte Vertraulichkeit gewährleistet werden; der Kunde ist dafür verantwortlich, hochsensible Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten vor der Übermittlung zu anonymisieren;
- (f) über das Chat-Nachrichtensystem der Plattform übermittelt werden, da Push-Benachrichtigungen, die den Absendernamen und Teile des Nachrichteninhalts enthalten, über Push-Benachrichtigungsserver Dritter (z. B. Apple APNs, Google Firebase) geleitet werden. Der Kunde erkennt an, dass für Informationen, die unmittelbar in Chat-Nachrichten eingegeben werden, keine strikte Vertraulichkeit gewährleistet werden kann.
13.4 Vertraulichkeitsvereinbarung. Auf Verlangen des Kunden schließt Tratext eine gesonderte, auf die konkreten Anforderungen des Kunden zugeschnittene Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) ab.
13.5 Dauer. Die Vertraulichkeitspflichten nach diesem §13 bestehen nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum des letzten Auftrags fort, sofern nicht eine längere Frist vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§14 Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1 Anwendungsbereich. Dieser §14 gilt ausschließlich für Verbraucherkunden, die einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag im Sinne der §§ 312c, 312b BGB geschlossen haben.
14.2 Widerrufsrecht. Verbraucherkunden haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die ausführliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucherkunden gesondert gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB zur Verfügung gestellt.
14.3 Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Tratext die Leistungen vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch Tratext erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
14.4 Teilleistung. Übt der Kunde das Widerrufsrecht aus, nachdem er dem Beginn der Leistungserbringung zugestimmt hat, aber bevor die Leistungen vollständig erbracht sind, schuldet der Kunde Tratext einen Betrag, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vereinbarten Leistungen entspricht, berechnet auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises (§ 357 Abs. 8 BGB).
14.5 Verweis. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden bei der Auftragserteilung als gesondertes Dokument bereitgestellt und sind auf der Plattform unter —/widerruf abrufbar.
§15 Datenschutz
15.1 Tratext verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und allen sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetzen.
15.2 Ausführliche Informationen darüber, wie Tratext personenbezogene Daten erhebt, verwendet, speichert und schützt, sind in der Datenschutzerklärung von Tratext enthalten, die auf der Plattform unter —/datenschutz abrufbar ist und einen integralen Bestandteil des Vertragsverhältnisses bildet.
15.3 Mit der Nutzung der Plattform und der Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde an, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
15.4 Stellt der Kunde im Rahmen des Ausgangsmaterials personenbezogene Daten Dritter bereit (z. B. Namen, Adressen, Gesundheitsdaten in zu übersetzenden Dokumenten), sichert der Kunde zu, dass er alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat oder über eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser Daten an Tratext verfügt. Der Kunde stellt Tratext von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus der unbefugten Bereitstellung personenbezogener Daten Dritter entstehen.
15.5 Auftragsverarbeitungsvertrag. Soweit Tratext personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Kunde kann jederzeit den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags verlangen.
15.6 Datenschutzbeauftragter. Der Datenschutzbeauftragte von Tratext ist erreichbar unter:
- E-Mail: dpo@tratext.de oder —
§16 Elektronische Kommunikation und Signaturen
16.1 Elektronische Kommunikation. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation mit Tratext einverstanden. Die Kommunikation kann über das Nachrichtensystem der Plattform, E-Mail, SMS, WhatsApp oder Push-Benachrichtigungen erfolgen. Elektronische Kommunikation genügt, soweit anwendbar, einem gesetzlichen Textformerfordernis (Textform, § 126b BGB).
16.2 Benachrichtigungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse und, soweit anwendbar, eine Mobilfunknummer für den Empfang von Benachrichtigungen anzugeben und aktuell zu halten. Benachrichtigungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden auf der Plattform hinterlegten Kontaktdaten gesendet wurden, unabhängig vom tatsächlichen Zugang, es sei denn, Tratext hat Kenntnis von der Nichtzustellung.
16.3 Elektronische Signaturen. Tratext verwendet qualifizierte elektronische Signaturen (QES) und fortgeschrittene elektronische Signaturen (AdES) für beglaubigte Übersetzungen und andere Dokumente, bei denen ein erhöhtes Maß an Authentizität erforderlich ist. QES und AdES werden über einen zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter (Swisscom Trust Services AG) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) bereitgestellt. Als offizieller Swisscom Trust Partner stellt Tratext sicher, dass ein mit einer QES versehenes elektronisches Dokument dieselbe Rechtswirkung hat wie eine handschriftliche Unterschrift (§ 126a BGB, Art. 25 Abs. 2 eIDAS-Verordnung).
16.4 Der Kunde akzeptiert, dass Arbeitsergebnisse, die mit einer QES oder AdES versehen sind, für ihren vorgesehenen Zweck (z. B. Vorlage bei Gerichten und Behörden) gültig sind und keiner zusätzlichen handschriftlichen Unterschrift bedürfen, sofern nicht das Gesetz oder die empfangende Behörde dies verlangt.
§17 Reklamationen und Streitbeilegung
17.1 Internes Reklamationsverfahren. Der Kunde kann Reklamationen zur Qualität oder Erbringung der Leistungen über die auf der Plattform verfügbare Reklamationsfunktion einreichen oder Tratext unter — kontaktieren. Tratext bestätigt den Eingang der Reklamation unverzüglich und bemüht sich, sie innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu klären.
17.2 Eskalation. Ist der Kunde mit dem Ergebnis des internen Reklamationsverfahrens nicht zufrieden, kann er die Angelegenheit gemäß §17.3 bzw. §17.4 eskalieren.
17.3 Verbraucherstreitbeilegung. Für Verbraucherkunden gilt:
- (a) Tratext ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
- (b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Kunde kann diese Plattform nutzen, um Verbraucherstreitigkeiten online beizulegen. Die E-Mail-Adresse von Tratext für diesen Zweck lautet: —.
17.4 Streitbeilegung mit Gewerblichen Kunden. Für Gewerbliche Kunden können Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertragsverhältnis vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens einer Mediation nach dem Mediationsgesetz zugeführt werden. Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Diese Bestimmung beschränkt nicht das Recht einer Partei, jederzeit einstweiligen Rechtsschutz bei einem zuständigen Gericht zu suchen.
§18 Höhere Gewalt
18.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf Ereignissen beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegen („Ereignisse höherer Gewalt"), insbesondere, aber nicht ausschließlich: Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Kriegs- oder Terrorakte, innere Unruhen, staatliche Sanktionen oder Embargos, Streiks oder Arbeitskampfmaßnahmen (ausgenommen innerhalb der eigenen Belegschaft der Partei), Ausfall öffentlicher Infrastruktur (Telekommunikation, Strom, Internet) oder Cyberangriffe auf wesentliche Systeme.
18.2 Die betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt informieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um dessen Auswirkungen zu mindern.
18.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertage an, kann jede Partei die betroffenen Aufträge durch schriftliche Erklärung kündigen. In diesem Fall zahlt der Kunde für bereits erbrachte Leistungen, und Tratext liefert alle bis zum Kündigungszeitpunkt fertiggestellten Arbeiten aus.
§19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1 Anwendbares Recht. Das Vertragsverhältnis zwischen Tratext und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für Verbraucherkunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union gelten ergänzend die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Verbraucherkunden, soweit diese ein höheres Schutzniveau gewähren.
19.2 Gerichtsstand für Gewerbliche Kunden. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit Gewerblichen Kunden ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln, Deutschland (der Satzungssitz der Tratext GmbH), sofern der Gewerbliche Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.3 Gerichtsstand für Verbraucherkunden. Für Streitigkeiten mit Verbraucherkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsvorschriften. Insbesondere sind Klagen gegen Verbraucherkunden bei den Gerichten am Wohnsitz des Verbraucherkunden zu erheben (§§ 17, 29 ZPO), soweit nicht zwingendes EU-Recht etwas anderes bestimmt.
§20 Änderungen dieser AGB
20.1 Tratext behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
20.2 Benachrichtigung. Bei wesentlichen Änderungen benachrichtigt Tratext die Kunden mindestens dreißig (30) Kalendertage vor dem Inkrafttreten der geänderten AGB per E-Mail und/oder über die Plattform über die Änderungen.
20.3 Bestehende Aufträge. Änderungen dieser AGB berühren nicht Aufträge, die unter der vorherigen Fassung erteilt und angenommen wurden. Für solche Aufträge gelten weiterhin die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen AGB.
20.4 Zustimmung von Verbrauchern. Bei laufenden Vertragsverhältnissen mit Verbraucherkunden bedürfen Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen der ausdrücklichen Zustimmung des Verbraucherkunden, es sei denn, die Änderung ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt ausschließlich zugunsten des Verbraucherkunden.
§21 Salvatorische Klausel
21.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
21.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
21.3 Erweist sich eine Bestimmung dieser AGB gegenüber Verbraucherkunden nach §§ 307–309 BGB als undurchsetzbar, tritt an ihre Stelle die einschlägige gesetzliche Regelung.
§22 Schlussbestimmungen
22.1 Vollständigkeit der Vereinbarung. Diese AGB bilden zusammen mit dem angenommenen Angebot, der Datenschutzerklärung und etwaigen individuell ausgehandelten Vereinbarungen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand des jeweiligen Auftrags. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
22.2 Abtretung. Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Tratext nicht an Dritte abtreten. Tratext darf seine Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen oder im Fall einer Unternehmensübertragung abtreten.
22.3 Sprache. Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Wird zusätzlich eine englischsprachige Fassung bereitgestellt und besteht ein Widerspruch zwischen den beiden Fassungen, hat die deutschsprachige Fassung Vorrang.
22.4 Kontakt. Bei Fragen zu diesen AGB kann sich der Kunde wenden an:
— —, — — —
Geschäftsführer: — Handelsregister: —, — Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: — Zentrale Hotline (gebührenfrei): — Telefon: — WhatsApp: —
- Allgemeine Informationen: —
- Support: support@tratext.de
- Angebote: angebot@tratext.de
- Behörden: behoerde@tratext.de
- Buchhaltung: Buchhaltung@tratext.de
- Postfach: postfach@tratext.de
- Datenschutz: —
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Wirkung zum 15. Juli 2026.